Selbstständige und KMU, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind, können bei den Bundesländern die Direktzuschüsse zur Deckung laufender Kosten beantragen.
Die Bundesländer sind für die Verwaltung und Auszahlung der Zuschüsse für Selbstständige und kleinere Unternehmen zuständig. Neben bundesweiten Unterstützungen haben einzelne Bundesländer zudem eigene Corona-Soforthilfeprogramme aufgelegt, in welchen der Kreis der Antragsberechtigten teilweise auch auf mittelständische Unternehmen ausgedehnt wird.
Unabhängig davon, ob Unternehmen eine Auszahlung von Direktzuschüssen aus dem Bund- oder einem Länderfördertopf in Anspruch nehmen möchten, sind die Anträge bei dem jeweiligen Bundesland des Unternehmenssitzes zu stellen.
Unsere Übersicht zeigt, welche Unterstützungen Selbständigen und KMU in den einzelnen Bundesländern zur Verfügung stehen und wo sie unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse beantragen können.