Der Deutsche Bundestag hat am 17.3.2016 das sog. Abschlussprüfungsreformgesetz, kurz AReG, verabschiedet. Darin geht es um die Umsetzung der prüfungsbezogenen Vorschriften der EU-Abschlussprüferrichtlinie (2014/56/EU; kurz: EU-RL) in nationales Recht sowie die Ausübung der bestehenden Wahlrechte der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; kurz: EU-VO) – dem sogenannten EU-Grünbuch.
Die Auswirkungen der EU-Grünbuch-Reform auf Unternehmen und Abschlussprüfung
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