Zunehmend wird im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen ein Steuerstrafverfahren eingeleitet oder es steht gleich die Steuerfahndung höchstpersönlich unangekündigt vor der Tür. Ursache hierfür ist, dass Betriebsprüfer mittlerweile bloße Fehler, die in jeder Organisation vorkommen, allzu schnell als Steuerverkürzung werten. ...lesen Sie mehr
Steuerstrafrecht
Die Grenzen zwischen legaler Steuereinsparung und illegaler Steuerhinterziehung sind mitunter fließend und für den steuerlichen Laien auf den ersten Blick oftmals nicht erkennbar. Dabei ist klar, dass Steuerhinterziehung längst kein Kavaliersdelikt ist. Besteht die Gefahr, ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden zu gelangen, ist Handeln mit Bedacht ganz besonders wichtig.
Steht die Hinterziehung oder Verkürzung von Steuern im Raum, sind neben steuerrechtlichem Wissen fundierte Kenntnisse der strafprozessualen Vorgaben erforderlich, um sich gegenüber der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei Gericht zu behaupten.
Von Beginn an sind die erforderlichen Schritte mit Experten abzuwägen. So ist etwa zu eruieren, ob noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann. Zudem sind in diesem Zusammenhang die sich stellenden formalen Anforderungen penibel zu erfüllen - für einen Laien ist das nahezu unmöglich. Wir bieten Ihnen eine qualifizierte steuerstrafrechtliche Verteidigung, die Sie bei Durchsuchungen, bei Beschlagnahmen, im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung effektiv betreut. Zudem umfasst unser Beratungsspektrum auch die Präventivberatung, damit Ihr steuerliches Handeln erst gar nicht strafrechtlich relevant wird.