Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) wurde das bisherige zweistufige Bilanzkontrollverfahren in Deutschland abgeschafft und durch ein einstufiges System ersetzt. Zuständig ist nun allein die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - die bisher auf erster Stufe zuständige Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) stellte bereits zum Jahresende ihre Arbeit ein. Nach wie vor ist der Anwendungsbereich der Bilanzkontrolle auf kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland ausgerichtet. Geprüft wird, ob die Abschlüsse und Berichte den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den sonstigen durch Gesetz zugelassenen Rechnungslegungsstandards entsprechen. Ebner Stolz verspürt eine verstärkte Nachfrage kapitalmarktorientierter Unternehmen bei der Begleitung in derartigen Enforcement-Verfahren und hat hierauf reagiert. Seit 01.03.2022 verstärkt Prof. Dr. Bettina Thormann, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin, Ebner Stolz als Partnerin in diesem Bereich - und kann helfen wie keine andere. Als ausgewiesene Spezialistin in allen Fragen der Rechnungslegung nach IFRS war sie bis 31.12.2021 Vizepräsidentin der DPR und in dieser Funktion maßgeblich für die Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen in Deutschland sowie für die Durchführung einer Vielzahl von Enforcement-Verfahren verantwortlich. Wir sprechen mit Florian Riedl, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Ebner Stolz, und Frau Prof. Dr. Bettina Thormann, beide Hamburg, über die Herausforderungen in Enforcement-Verfahren und was sich durch die Neuregelungen des FISG in diesem Bereich ändert. ...lesen Sie mehr
Wirtschaftsprüfung: Mehr als Hakenmachen
Stetig steigende Anforderungen an Rechnungslegung, Transparenz und Risikomanagement machen die Wirtschaftsprüfung zu weit mehr als der bloßen Prüfung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses. Geschäftsführung und Aufsichtsrat müssen korrekt und sachgerecht informiert werden. Aussagekräftige Unternehmenszahlen sind die Grundlage, um das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.
Zudem werden im Rahmen der Prüfung Risiken im eigenen Betrieb und im Geschäftsumfeld identifiziert. Der Wirtschaftsprüfer ist also der Sparringspartner für Ihr Unternehmen! Und: er ist einer, der Ihr Unternehmen wie seine eigene Westentasche kennt. Deshalb bekommen Sie einen Ansprechpartner, mit dem die Chemie stimmt. Er kennt Ihre Branche und betreut Ihr Unternehmen kontinuierlich mit seinem Team.
Gut, dass die Wirtschaftsprüfer von Ebner Stolz über den Tellerrand blicken und Ihr Unternehmen ganzheitlich prüfen und beraten. Denn viele unserer Mitarbeiter sind sowohl Wirtschaftsprüfer als auch Steuerberater. Antworten auf spezielle Fragen geben unsere operativ tätigen Spezialisten aus unseren Kompetenzzentren. So erhalten Sie verständliche Lösungen zu all Ihren Anliegen.