Die Verrechnungspreisdokumentation ist zwar nicht mit der Körperschaftsteuererklärung den Finanzbehörden vorzulegen. Jedoch ist diese - wie auch in Deutschland - vorzuhalten, um sie auf Anforderung der Finanzbehörden zur Verfügung stellen zu können.
Von der Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation bis zum 31.05. des Folgejahres sind kleine und mittlere Unternehmen zwar befreit. Zu beachten ist hierbei, dass die Einordnung als kleines oder mittleres Unternehmen nicht auf Basis des einzelnen Unternehmens, sondern vielmehr unter Berücksichtigung von aggregierten Werten der Unternehmensgruppe zu erfolgen hat.
Hinweis: Bei der Ermittlung von Verrechnungspreisen und deren Dokumentation sind zum einen entsprechend der Guidelines, die die OECD bereits Ende 2020 veröffentlicht hat, die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu berücksichtigen. Zum anderen ist innerhalb der Gruppe darauf zu achten, dass die Verrechnungspreisermittlung der einzelnen Gruppenunternehmen konsistent ist und im Einklang mit den Anforderungen der jeweils involvierten Staaten stehen.
Gemeinsam mit unseren Partnern aus unserem Nexia-Netzwerk können wir bei der Entwicklung eines solchen stimmigen Verrechnungspreissystems unterstützen und bei dessen möglichst effizienter Dokumentation beraten.