Das wesentliche Kernelement der Produktverantwortung für die Verpackung ist die Systembeteiligungspflicht. Insoweit stehen künftig die Unternehmen im Fokus, die ihren gesetzlichen Pflichten zur Systembeteiligung nicht oder nicht vollständig nachkommen.
Nach dem Aufbau geeigneter Meldestrukturen richtet die Zentrale Stelle ihr Augenmerk verstärkt auf die rechtskonforme Umsetzung des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Dazu sammelt die Zentrale Stelle konkrete Anhaltspunkte sowie Beweismaterialien für Ordnungswidrigkeiten und leitet entsprechende Bußgeldverfahren ein.
Im Hinblick auf die verstärkte Prüfung durch die Zentrale Stelle empfiehlt es sich, die Umsetzung im Unternehmen zu hinterfragen und ggfs. aktiv Maßnahmen zu ergreifen, um so mögliche Bußgelder zu vermeiden. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Hinweis
Der Katalog der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen wird derzeit überarbeitetet und erweitert. Nach derzeitigem Stand soll er gegen Ende des Jahres 2020 in fortentwickelter Form veröffentlicht werden. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.